Bedingungen und Konditionen

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

URLAUB
Präambel

Der Zweck dieser Allgemeinen Mietbedingungen (AGB) ist es, den Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen dem Reisenden und dem Vermieter bei der Online-Miete von Immobilien über die spezielle Website der Firma AJF Dream Living AB zu definieren.

Artikel 1 - Begriffsbestimmung

  • Der Reisende: "der Reisende" ist die natürliche oder juristische Person, die das auf der Plattform zur Vermietung angebotene Objekt reserviert oder mietet.
  • Der Eigentümer: "der Eigentümer" ist die natürliche oder juristische Person, die die Rechte an der Immobilie hat, die Gegenstand des Vertrages ist und deren Vermietung gestattet. Der Eigentümer wird hier durch die Gesellschaft AJF Dream Living AB vertreten, die eine im Handelsregister eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach schwedischem Recht ist und deren Hauptsitz sich in Regndroppsgatan 9, 215 33 Malmö, Schweden, befindet.
  • Die Parteien: "Die Parteien" sind die Vertragsparteien des Mietvertrags, d. h. der Reisende und der Vermieter.
  • Das Unternehmen: Die Gesellschaft: "Die Gesellschaft" ist die schwedische Gesellschaft mit beschränkter Haftung AJF DREAM LIVING AB.
  • Die Website: "die Website" bezeichnet die spezielle Website, auf der Immobilien zur Vermietung angeboten werden (URL: https://www.ajfdreamliving.com). Die Immobilie: "die Immobilie" bezeichnet die zur Vermietung angebotene Wohnung oder Villa.
  • Insassen: "Bewohner" sind die natürlichen oder juristischen Personen, die den Reisenden begleiten und sich in der Wohnung aufhalten.

Artikel 2 - Anwendungsbereich

Diese AGB gelten für den Abschluss, den Inhalt und die Durchführung aller Vermietungsleistungen zwischen dem Reisenden und dem Vermieter.

Art und Umfang der vertraglichen Leistungen sind im Mietvertrag (oder "der Vertrag") über die betreffenden Mietleistungen, dessen Bestandteil diese AGB sind, näher geregelt.

Es gelten die CGL, die zum Zeitpunkt der Bestätigung der Reservierung des Objekts in Kraft sind.

Artikel 3 - Mietvertrag
Der Mietvertrag wird zu den Bedingungen abgeschlossen, die bei der Online-Reservierung des Objekts auf der Website angegeben sind. Es gelten die Bedingungen, die zum Zeitpunkt der Reservierungsanfrage in Kraft sind.

Diese Bedingungen beziehen sich insbesondere auf die Ausstattung des Objekts, die Dauer der Vermietung und den Preis der Vermietung.

Artikel 4 - Dauer des Mietverhältnisses
Die Dauer des Mietverhältnisses wird im Mietvertrag festgelegt.

In allen Fällen wird die Immobilie für einen festen Zeitraum von weniger als drei Monaten vermietet. Der Mietvertrag wird bei Ablauf nicht stillschweigend verlängert.

Eine Erneuerung oder Verlängerung dieses Mietverhältnisses ist ausgeschlossen, wenn dadurch die Gesamtdauer des Mietverhältnisses mehr als drei Monate betragen würde.

Der Reisende verpflichtet sich, nicht zu versuchen, die vorgenannten Vorschriften über die Höchstdauer der Vermietung zu umgehen.

Artikel 5 - Mietpreis
Der Mietpreis ist im Mietvertrag festgelegt.

Die Höhe des vereinbarten Mietpreises ist vom Reisenden auch bei verspäteter Inbesitznahme des Objekts zu zahlen.

Artikel 6 - Währung
Der Mietpreis und alle anderen Preisangaben, wie z. B. die Kurtaxe, werden in der Regel in Schwedischen Kronen (SEK) angegeben.

Diese Preise können jedoch in einer anderen Währung als der Schwedischen Krone (SEK) angegeben sein. Im Allgemeinen beruhen die verschiedenen Währungsangaben auf öffentlich verfügbaren Wechselkursen. Es wird nicht garantiert, dass es sich dabei um die besten verfügbaren Kurse handelt. Der Reisende nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass seine Bank oder sein Kartenanbieter Gebühren für die Bearbeitung von Umtauschtransaktionen oder andere Gebühren erheben kann, wenn er die Zahlung in einer anderen Währung als der seiner Bankkarte vornimmt.

Artikel 7 - Kosten
Der Mietpreis enthält die laufenden Kosten.

Zu den abgedeckten Kosten gehören die folgenden:

  • Elektrizität
  • Heizung
  • Klar- und Schmutzwasser
  • Heißes und kaltes Wasser
  • Internetverbindung
  • TV/Radio
  • Alle zusätzlichen Kosten, die oben nicht aufgeführt sind, werden dem Reisenden bei der Abreise zusätzlich in Rechnung gestellt.

Artikel 8 - Parken
Sofern nicht anders angegeben, wird dem Reisenden ein kostenloser Parkplatz zur Verfügung gestellt. Das Parken erfolgt in Übereinstimmung mit den Informationen vor der Ankunft.

Die dem Reisenden zur Verfügung stehenden Parkplätze sind in den Informationen vor der Anreise angegeben. Die Parkplätze sind für das Abstellen normaler Autos bestimmt und dürfen nicht anderweitig genutzt werden. Insbesondere das Abstellen von Gegenständen ist strengstens untersagt.

Artikel 9 - Zusätzliche Dienstleistungen
Alle zusätzlichen Dienstleistungen, die der Vermieter dem Reisenden anbietet (z. B. Reinigung, Wäscherei, Transferservice usw.), sind nicht im Mietpreis enthalten. Diese Leistungen unterliegen einer Vereinbarung zwischen den Parteien und werden dem Reisenden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Artikel 10 - Reisender
Während des Buchungsvorgangs teilt der Reisende dem Unternehmen seine persönlichen Daten mit, um den Mietvertrag zu erstellen.

Der Reisende bestätigt, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß sind, ebenso wie die Angaben über die anderen Reisenden.

Es können Ausweispapiere verlangt werden.

Artikel 11 - Bewohner
Die Gesamtzahl der Personen, die das Objekt bewohnen werden, einschließlich des Reisenden, muss im Mietvertrag angegeben werden.

Der Reisende bestätigt, die genannten Personen zu kennen und bestätigt, dass sie ihn während seines Aufenthalts begleiten.

Der Reisende bestätigt, ordnungsgemäß darüber informiert worden zu sein, dass nur die namentlich genannten Personen im Objekt verbleiben können.

Der Reisende stellt sicher, dass die Mieter die in diesen AGB und im Mietvertrag festgelegten Verpflichtungen einhalten und übernimmt die Verantwortung für diese.

Artikel 12 - Gäste
Gäste, die sich höchstens einige Stunden auf dem Grundstück aufhalten und keine Nacht dort verbringen, werden geduldet.

Der Reisende stellt sicher, dass die Gäste die in diesen AGB und im Mietvertrag festgelegten Verpflichtungen einhalten und übernimmt die Verantwortung für diese.

Artikel 13 - Kaution
Der Reisende muss eine Kaution zur Deckung der Nebenkosten, eventueller zusätzlicher Reinigungskosten sowie eventueller Schäden oder Kosten für die Instandsetzung des Objekts hinterlegen.

Die Garantie wird durch eine Kaution gebildet.

Die mögliche Schuld des Vermieters ist nicht auf den Betrag der Garantie beschränkt. Die Kaution bzw. der Restbetrag wird dem Reisenden innerhalb von 10 Werktagen nach seiner Abreise aus dem Objekt zurückerstattet.

Der Reisende akzeptiert bereits jetzt, dass die Garantie bis zur Höhe des geschuldeten Betrags gemäß Art. 28 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen belastet wird.

Artikel 14 - Kosten für die Reinigung der Einrichtungsgegenstände.
Die folgenden Leistungen sind fakultativ und nicht im Mietpreis inbegriffen, können aber auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden (Bettwäsche, Tischwäsche, Endreinigung usw.).

Artikel 15 - Nutzung
Die Immobilie, die Gegenstand des Mietvertrags ist, wird für einen vorübergehenden Aufenthalt zum Zweck der privaten Nutzung als Ferienanlage unter Ausschluss jeder anderen Nutzung vermietet.

Eine gewerbliche Nutzung der Immobilie ist ausgeschlossen.

Artikel 16 - Kontrolle des Objekts
Vor jeder Vermietung wird das Objekt vom Eigentümer kontrolliert.

Diese Kontrolle ermöglicht es, sich zu vergewissern, dass sich die Unterkunft in einem normalen Betriebszustand und in guter Sauberkeit befindet.

Wenn der Reisende nicht sofort widerspricht, wird davon ausgegangen, dass der Zustand des Objekts einem normalen Betriebszustand und guter Sauberkeit entspricht.

Artikel 17 - Pflichten des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, den Bruttomietpreis an den Vermieter zu zahlen, sowie alle zusätzlichen Leistungen gemäß den vereinbarten Bedingungen (zusätzliche Kosten usw.) zu bezahlen.

Der Reisende ist verpflichtet, den Mietgegenstand mit der erforderlichen Sorgfalt zu benutzen. Er ist verantwortlich für die Durchführung von Routinereinigungsarbeiten (Entleerung der Mülleimer, Reinigung der Kaffeemaschine, Ausräumen der Spülmaschine usw.) und für die Rückgabe des Objekts in einem sauberen Zustand. Er ist auch verpflichtet, dem Vermieter und seinen eventuellen Vertretern wahrheitsgemäße und korrekte Informationen zu übermitteln.

Der Reisende muss alle Verpflichtungen, die sich aus dem Mietvertrag oder dem Gesetz ergeben, erfüllen.

Artikel 18 - Tiere
Sofern nicht anders angegeben, sind Haustiere in der Wohnung nicht erlaubt. Der Reisende ist für alle Schäden verantwortlich, die durch Haustiere an der Immobilie verursacht werden, wenn sie erlaubt sind.

Artikel 19 - Rauch
Sofern nichts anderes bestimmt ist, ist das Rauchen, einschließlich elektronischer Zigaretten, in der Immobilie nicht gestattet.

Artikel 20 - Leben im Haus und in der Nachbarschaft
Der Reisende ist verpflichtet, alle für das Grundstück geltenden Vorschriften (Hausordnung, Miteigentumsordnung usw.) oder Richtlinien einzuhalten.

Der Reisende ist verpflichtet, auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen. Er vermeidet jede Handlung, die die gute Nachbarschaft stört oder die Gewohnheiten und Bräuche des Ortes erschüttert.

Um das Zusammenleben angenehmer zu gestalten, hat der Traveller:

  • vermeidet übermäßigen Lärm, der die Nachbarn stören könnte; er respektiert ihre Ruhezeit von 23:00 bis 07:00 Uhr;
  • hält den freien Durchgang in den Treppenhäusern, Podesten, Fluren und der Umgebung des Gebäudes aufrecht und lagert dort keine Gegenstände;
  • die Fassade nicht beschädigt und alle Maßnahmen ergreift, um jedes Unfallrisiko zu vermeiden;
  • lagert keine gefährlichen Gegenstände und führt keine gefährlichen Arbeiten aus, die dem vereinbarten Verwendungszweck widersprechen;
  • reinigt außergewöhnliche Verschmutzungen und repariert Schäden, die außerhalb der von ihm selbst, den Mietern, Gästen oder Haustieren gemieteten Räumlichkeiten entstanden sind;
  • das Schütteln von Teppichen, Besen und Bürsten auf Treppen und Treppenabsätzen, an Fenstern und von Balkonen zu unterlassen;
  • Werfen Sie nichts aus dem Fenster oder vom Balkon, insbesondere kein Futter für Tiere (Tauben, Möwen usw.).


Artikel 21 - Grillen
Grillen auf den Terrassen und in den Gärten ist erlaubt, sofern es nicht andere Nachbargebäude stört oder Schäden am Gebäude verursacht.

Artikel 22 - Offene Türen
Der Reisende ist dafür verantwortlich, die Türen geschlossen zu halten und zu sichern, wenn es draußen windig ist, um Schäden an den Türen durch starke Windböen zu vermeiden.

Artikel 23 - Abfall
Der Reisende deponiert den sortierten Abfall an den dafür vorgesehenen Stellen. Er hält sich an die ihm diesbezüglich erteilten Anweisungen.

Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Müllsäcke, die nach den örtlichen Vorschriften besteuert werden, in seiner Verantwortung liegen und nicht vom Vermieter gestellt werden.

Artikel 24 - Briefkasten
Das Anbringen von Klebeband, Aufklebern oder anderen Markierungen auf dem Briefkasten des Grundstücks ist verboten.

Artikel 25 - Mängel
Der Reisende ist verpflichtet, dem Vermieter jeden Mangel, der während des Mietverhältnisses an der Wohnung festgestellt wird, unverzüglich anzuzeigen.

Der Reisende haftet für den Schaden, der sich aus der unterlassenen oder verspäteten Benachrichtigung des Vermieters ergibt.

Artikel 26 - Außerordentliche Eingriffe oder Besichtigungen
Der Vermieter informiert den Reisenden vor jedem außerordentlichen Eingriff, der notwendig sein könnte, insbesondere bei dringenden Arbeiten, die in der Immobilie durchgeführt werden müssen, oder bei einer Besichtigung der Immobilie.

Der Reisende muss jeden außerordentlichen Eingriff und jeden Besuch dulden.

Der Vermieter wird jedoch so weit wie möglich die Interessen des Reisenden berücksichtigen und dafür sorgen, dass diese außergewöhnlichen Eingriffe oder Besuche auf die für ihn am wenigsten schädliche Weise durchgeführt werden.

Artikel 27 - Endreinigung
Das Objekt wird dem Reisenden in einem sauberen Zustand übergeben.

Der Reisende ist verpflichtet, den Mietgegenstand mit der erforderlichen Sorgfalt zu benutzen.

Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Reisende das Objekt in einem sauberen Zustand zurückzugeben. Zusätzliche Reinigungskosten, die durch einen besonders schmutzigen Zustand erforderlich werden, gehen zu Lasten des Reisenden und werden ihm in Rechnung gestellt.

Artikel 28 - Beschädigte oder fehlende Gegenstände
Stellt der Vermieter fest, dass der Reisende bestimmte ihm zur Verfügung gestellte Ausrüstungen oder Gegenstände während des Mietverhältnisses beschädigt hat, ist der Reisende verpflichtet, den Vermieter vollständig zu entschädigen.

Das Gleiche gilt für Einrichtungsgegenstände und Ausrüstungsgegenstände, die bei Beendigung des Mietverhältnisses fehlen könnten.

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